Beleuchtung von Staplern
Stand: 21.03.2023
Die Beleuchtung von Gabelstaplern erfüllt zwei Zwecke: Zum einen dient sie als Arbeitsbeleuchtung und zum anderen als Sicherheitsbeleuchtung. Letztere ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und soll die Sicherheit der Mitarbeiter während der Arbeit ausreichend gewährleisten.
Zur Sicherheitsbeleuchtung bei Staplern gehören Frontscheinwerfer und Rücklichter. Neben der Sichtbarkeit dienen die Scheinwerfer aber auch dazu, die Umgebung richtig auszuleuchten, sodass der Fahrer jederzeit sicher rangieren kann. So können auch bei Dunkelheit Schäden am Stapler oder der Ladung verhindert werden. Werden Stapler im Straßenverkehr bewegt, benötigen sie zusätzlich Blinker, Abblend- und Standlicht an der Vorderseite sowie zwei Rückleuchten, zwei Bremsleuchten und zwei Rückstrahler an der Rückseite.
Sonderformen der Beleuchtung
Neben dieser Standard-Beleuchtung können Gabelstapler zusätzlich mit weiteren Sonderbeleuchtungen für bestimmte Anforderungen und Situationen ausgestattet sein.
Dazu zählen die sogenannten „Blue Spots“, also blaue Scheinwerfer. Diese sind am Stapler in seiner Fahrtrichtung angebracht und projizieren einen blauen Pfeil auf den Fahrweg, so dass sichtbar wird, dass ein Fahrzeug heranfährt. Eine ähnliche Funktion hat die Warnzonenleuchte. Mit Licht kennzeichnet sie eine Zone um den Stapler, die beim Aufleuchten nicht betreten werden darf. Eine besondere Funktion hat am Stapler auch die Rundumleuchte. Sie ist meist oben angebracht und erleuchtet Fahrwege, die vom Fahrer ansonsten schlecht einsehbar sind, zum Beispiel wenn er den Stapler rückwärts bewegt. Die Rundumleuchte kommt daneben auch beim Hoch- und Runterfahren des Hubmastes zum Einsatz.
Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an Gabelstaplern mit verschiedenen Beleuchtungssystemen und Ausstattungen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den jeweiligen Produktunterseiten in unserem Shop. Alle Modelle können bundesweit gemietet werden.