Hubkraft und Tragkraft beim Stapler

Stand: 07.03.2023

Beim Einsatz von Staplern und anderen Flurfördergeräten kommt zwei Werten eine entscheidende Bedeutung zu: Der Tragkraft und der Tragfähigkeit. Die Tragkraft muss für jeden Stapler, ob Frontstapler, Teleskopstapler oder Schubmaststapler ausgewiesen werden. Allerdings handelt es sich hierbei immer um die maximale Tragkraft, also der Tragkraft, die Stapler nur bei Beladung der Standardgabelzinken bis zum Lastschwerpunkt erreichen. Zur konkreten Ermittlung der eigentlichen Tragkraft und Tragfähigkeit von Staplern müssen die Angaben detaillierter aufgeschlüsselt und eingerechnet werden.

Tragkraft und Tragfähigkeit

Als Tragkraft eines beweglichen Körpers bezeichnet man die Hubkraft, die sich aus dem Eigengewicht des Gerätes (wie zum Beispiel beim Stapler die Gabeln und der Hubmast) sowie der eigentlichen Ladung ergibt. Zusätzlich müssen vertikale und horizontale Lageveränderungen berücksichtigt werden. Diese ergeben sich beim Anheben oder Absenken sowie beim Absetzen oder Aufnehmen von Lasten.

Tragfähigkeit nennt man dagegen die maximal zulässige Belastung eines Staplers und seiner tragenden Bauteile wie die Gabeln und das Hubgerüst. Zur korrekten Errechnung der Tragfähigkeit müssen die sogenannten „dynamischen Kräfte“ mit einbezogen werden. Das sind die Schub- oder Horizontalkräfte, die auf das Fahrzeug und die Ladung beim Transport einwirken. Diese sollten beim Arbeiten mit Staplern möglichst gering gehalten werden beziehungsweise durch eine fachmännische Sicherung der Ladung so weit wie möglich verringert werden.

Um eine normierte Größe zum Vergleich unterschiedlicher Geräte zu haben, werden Tragkraft und Tragfähigkeit bei Staplern in der Regel in „Kilogramm“ angegeben.

Die Wiesecker Group bietet Ihnen ein breites Sortiment an Staplern an. Dieses umfasst zahlreiche Frontstapler und Teleskopstapler sowie umfangreiche Lagertechnik. Alle Geräte können bundesweit gemietet werden.

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