selbstfahrende Arbeitsbühnen
Stand: 14.09.2022
Selbstfahrende Arbeitsbühnen sind Arbeitsbühnen, die in der Lage sind, eigenständig von der Abladestelle zur Einsatzstelle zu fahren. Sie sind auf der Baustelle nicht auf ein Transportfahrzeug angewiesen und müssen nicht gezogen oder geschoben werden.
Bei Scherenarbeitsbühnen, Gelenk-Teleskop-Arbeitsbühnen, Teleskoparbeitsbühnen, Vertikalmast-Arbeitsbühnen und Teleskopmastarbeitsbühnen handelt es sich um selbstfahrende Arbeitsbühnen, da die Geräte ein eigenes Antriebselement besitzen.
flexibel mit selbstfahrenden Arbeitsbühnen
In Abhängigkeit vom Gerätetyp handelt es sich um einen Diesel- und/oder Elektromotor. Im Gegensatz zu selbstfahrenden Arbeitsbühnen sind Anhänger-Arbeitsbühnen auf ein Zugfahrzeug angewiesen. Eine Sonderstellung nehmen LKW-Arbeitsbühnen ein. Bei diesen Geräten handelt es sich um Transportfahrzeuge, auf denen eine Arbeitsbühne fest verbaut ist. Daher werden sie nicht der Gruppe der selbstfahrenden Arbeitsbühnen zugeordnet.