Bedienausweis und Führerschein für Arbeitsbühnen

Stand: 11.10.2022

Für den Betrieb einer Arbeitsbühne ist in Deutschland kein spezieller Nachweis erforderlich. Das heißt, dass man grundsätzlich ohne einen amtlichen Führerschein mit solch einem Gerät arbeiten darf. Da aber mit dem Einsatz von Arbeitsbühnen zahlreiche Risiken für die Gesundheit und das Leben des Bedieners, der sich im Arbeitsumfeld aufhaltender Personen sowie auch materielle Risiken verbunden sind, wird durch die Wiesecker Group vor Anmietung und Inbetriebnahme immer eine sogenannte Bedienerschulung empfohlen. Diese vermittelt alle notwendigen Kenntnisse zum sicheren Umgang mit Arbeitsbühnen. So sollen Unfälle vermieden und größtmögliche Sicherheit garantiert werden.

Mit dem richtigen Know-how sicher arbeiten

Unsere Bedienerschulungen werden in Theorie und Praxis durchgeführt. Denn jedes Gerät – egal, ob Anhänger-Arbeitsbühne, Gelenkteleskopbühne, LKW- Arbeitsbühne, Kettenbühne, Scherenarbeitsbühne, Teleskoparbeitsbühne oder Teleskopmastbühne – hat nicht nur ganz eigene Funktionalitäten, sondern eben damit auch einhergehende, ganz spezielle Risikofaktoren. So werden die Führer von Arbeitsbühnen im Rahmen dieser Schulungen neben allgemeinen Informationen zu Sicherheit und Arbeitsschutz vor allem zu den bauformenspezifischen Sicherheitshinweisen der jeweiligen Arbeitsbühnen unterwiesen.

Nach Abschluss der Bedienerschulung und erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Bedienerausweis. Dabei arbeitet die Wiesecker Group nach den Empfehlungen der QAS – Qualität, Arbeitsschutz, Sicherheit. Durch unsere jährlichen Prüfungen und Unterweisungen können wir so 100% Sicherheit für unsere Kunden und Mitarbeiter gewährleisten.

Sie haben Interesse an einer Bedienerschulung oder wollen sich zum sicheren Führen einer Arbeitsbühne weiter informieren? Dann kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.

Bedienausweis für Arbeitsbühnen

 

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