Totmann-Schalter bei Arbeitsbühnen
Stand: 11.10.2022
Die meisten Maschinen, Nutzfahrzeuge oder mobilen Arbeitsgeräte besitzen heutzutage eine Totmannschaltung. Diese ist hinsichtlich der Arbeitssicherheit auch bei Arbeitsbühnen dringend notwendig und deswegen meist gesetzlich oder zumindest versicherungsrechtlich vorgeschrieben. Denn mittels des Totmannschalters kann schnell geprüft werden, ob ein Mensch anwesend und hinsichtlich des Betriebs der Arbeitsbühne handlungsfähig ist.
Totmannschalter für besseren Arbeitsschutz
Bei Arbeitsbühnen funktionieren Totmannschalter in der Regel nach einem einfachen aber sehr wirkungsvollen Prinzip: Damit die Maschine überhaupt läuft, muss ein Schalter, Knopf, Hebel oder Pedal ständig gedrückt bleiben. Passiert dies nicht oder wird der Schalter losgelassen, schaltet sich die Maschine automatisch ab. Kommt es also in der Praxis zum Beispiel zu Bewegungslosigkeit oder einer Ohnmacht, wird die Totmannschaltung unmittelbar beim Loslassen ausgelöst und verriegelt sich. Das Gerät kann dann erst wieder eingeschaltet werden, wenn eine zusätzliche Schalthandlung durchgeführt wird. Dies soll verhindern, dass es zu einer zufälligen oder nicht geplanten Inbetriebnahme kommt.
Totmann-Schalter am Joystick
Das Risiko von Arbeitsunfällen an oder durch weiter laufende Arbeitsbühnen kann so deutlich minimiert werden. Manche Totmannschaltungen verfügen zusätzlich noch über die Möglichkeit, einen Alarm oder ein Signal an die Notrufzentrale abzusetzen. Dies ist vor allem wichtig, wenn mit einer Arbeitsbühne über einen längeren Zeitraum alleine an bestimmten Plätzen oder Stellen gearbeitet wird.
Alle unsere Arbeitsbühnen sind mit den gesetzlich vorgeschriebenen und relevanten Sicherheitsfunktionen ausgestattet. Gerne beraten Sie die Arbeitsschutz-Experten der Wiesecker Group dazu auch persönlich.