UVV Prüfung und Plakette

Stand: 11.10.2022

Im Rahmen sicherheitsrelevanter Arbeitsschutzbestimmungen gelten für alle Arbeitsbühnen die sogenannten UVV. Dies steht für Unfall-Verhütungs-Vorschriften. Arbeitsbühnen müssen einmal pro Jahr nach diesen Vorschriften überprüft werden. Dazu werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile, sämtliche Bewegungsfunktionen der Arbeitsbühne, die Batteriefunktion, die Hydrauliksysteme, sowie der Zustand aller Komponenten, die besonders von Verschleiß betroffen sind, kontrolliert. Ziel der Überprüfung ist es, frühzeitig Mängel zu erkennen und diese umgehend zu beheben. Liegen keine Beanstandungen vor, wird dies an der Arbeitsbühne mit einer UVV-Plakette kenntlich gemacht. Zusätzlich gibt es einen entsprechenden Prüfbericht, der sich in der Regel in der Dokumentenbox der Arbeitsbühne befindet.

glossar_arbeitsbuehnen_dokumentenbox_pruefbericht

Sicherheit zu jeder Zeit

Um jedoch die Sicherheit unserer Arbeitsbühnen zu jeder Zeit zu gewährleisten, führen unsere eingesetzten Transportfahrer nach jeder Lieferung oder Abholung eine umfangreiche Sichtprüfung zum Zustand des Gerätes durch. Um dies zu dokumentieren, wird dazu ein entsprechender Übergabeschein bzw. Rücknahmeschein ausgefüllt. Das ist uns aber in Punkto Sicherheit noch nicht genug: Da während eines Einsatzes immer verschiedene Schäden oder Mängel entstehen können, findet nach jedem Mietvorgang zusätzlich eine ausführliche Inspektion der Geräte durch die ausgebildeten Techniker der Wiesecker Group statt. Damit bleibt der sichere und störungsfreie Betrieb unserer Arbeitsbühnen fortlaufend garantiert.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema Sicherheit bei Arbeitsbühnen haben, unsere Arbeitsschutz-Experten beraten Sie gerne ausführlich dazu.

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