Steigfähigkeit bei Arbeitsbühnen

Stand: 15.09.2022

Arbeitsbühnen kommen nicht nur auf ebenen Flächen zum Einsatz, sondern müssen oft auch an oder auf Anstiegen platziert werden. Dazu können unter anderem Zufahrten zum Einsatzort oder Auffahrrampen zu Lagerhallen und LKW-Rampen zählen. Will man wissen, welche Anstiege Arbeitsbühnen bewältigen können, spricht man von deren Steigfähigkeit.

Kein Arbeiten ohne richtige Positionierung

Grundsätzlich gilt: Der Unterwagen von Arbeitsbühnen muss im Arbeitsmodus immer ausnivelliert werden, also gerade und eben ausgerichtet sein. Sprechen wir hier von Steigfähigkeit, geht es also nur darum, wie eine Maschine eine Steigung oder Schräge hinauffahren kann und nicht um ihre Fähigkeit, den Ausleger auf dieser Schräge auszufahren. Somit ist die Steigfähigkeit nur für den Fahrmodus relevant, da während des Arbeitsmodus die Arbeitsbühne ausgeglichen stehen muss.

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Ähnlich sieht es bei rein elektrischen Hebebühnen (z. Bsp. Scherenarbeitsbühnen Elektro) aus: Hier ist die Steigfähigkeit meist nicht angegeben, da diese Geräte bei jedem Einsatz einen geraden, befestigten und ebenen Untergrund benötigen (Ausnahmen sind hier Elektro-Allrad Scherenarbeitsbühnen). Bei allen anderen Modellen wie zum Beispiel dieselbetriebenen Scherenarbeitsbühnen und Teleskopen sowie Kettenarbeitsbühnen ist die Steigfähigkeit prozentual oder per Grad-Angabe in den technischen Parametern angegeben.

Benötigen Sie also eine Arbeitsbühne mit Steigfähigkeit, finden Sie alle relevanten Informationen dazu in den technischen Beschreibungen unserer verschiedenen Arbeitsbühnen. Gerne
beraten wir Sie dazu auch persönlich.

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